Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet – Hosting, Newsletter-Tool oder eben KI-Telefonie mit Anrufdaten und Transkripten – schreibt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Er legt fest, dass der Dienstleister die Daten nur nach Weisung verarbeitet und angemessen schützt.
Was ein AVV regeln muss
- ▸Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie Datenkategorien
- ▸Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Datenschutz
- ▸Regelungen zu Subunternehmern (Sub-Auftragsverarbeitern)
- ▸Unterstützungspflichten, Löschung/Rückgabe der Daten nach Vertragsende
AVV bei KI-Telefonassistenten
Anrufaufzeichnungen, Transkripte und Kontaktdaten sind personenbezogene Daten – der AVV mit dem KI-Anbieter ist daher Pflicht, EU-Hosting und klare Speicherfristen sind wichtige Auswahlkriterien. bitpull.ai stellt einen AVV bereit (zur AVV-Seite); den Gesamtüberblick gibt der Artikel DSGVO-konforme KI-Telefonie.
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