EU AI Act Compliance bei bitpull.ai
bitpull.ai ist ein KI-Voice-Agent für Telefonie und Web-Widget. Diese Seite erklärt sachlich, was der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) für unsere Nutzung bedeutet, was wir als Anbieter umsetzen und worauf Sie als Kunde und Betreiber (Deployer) achten sollten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Überblick
Der EU AI Act ist die europäische KI-Verordnung. Für Voice Agents wie bitpull.ai ist vor allem Art. 50 relevant, dessen Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 gelten. Dabei sind zwei Pflichten zu unterscheiden: Art. 50 Abs. 1 verlangt, dass Menschen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren – diese Offenlegungspflicht gilt seit dem 2. August 2026 uneingeschränkt. Art. 50 Abs. 2 betrifft die maschinenlesbare Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte; nur hierfür gilt nach der Verordnung (EU) 2026/1744 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden.
Ratgeber: EU AI Act und KI-Telefonie – was das für Unternehmen bedeutet
Was bitpull.ai als Anbieter umsetzt
KI-Offenlegung (Art. 50 Abs. 1)
Zu Beginn jeder Telefon- und Widget-Interaktion legt der Agent offen, dass die Gegenstelle ein KI-System ist. Diese Offenlegung ist fester Bestandteil der Agenten-Konfiguration und seit dem Geltungsbeginn der Pflicht am 2. August 2026 aktiv.
Kennzeichnung synthetischer Sprachausgabe (Art. 50 Abs. 2)
Für maschinenlesbare Markierungen synthetischer Audio-Ausgaben (z. B. Watermarking/Metadaten) verfolgen wir die laufende europäische Standardisierung (Code of Practice) und setzen die finalen technischen Standards innerhalb der Übergangsfrist der Verordnung (EU) 2026/1744 um (bis 2. Dezember 2026; sie gilt nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Abs. 2 bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden – nicht für die Offenlegungspflicht nach Abs. 1).
EU-Hosting, Verschlüsselung, AVV
Verarbeitung auf EU-Servern, Verschlüsselung von Daten während der Übertragung und im Ruhezustand, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Was Sie als Kunde (Deployer) beachten sollten
Als Betreiber (Deployer) eines bitpull.ai-Agenten können Sie – abhängig von Ihrem konkreten Einsatzzweck – eigene Pflichten aus dem EU AI Act treffen, zusätzlich zu unseren Anbieter-Pflichten. Beispiele:
- Eigene Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, insbesondere bei sensiblen Einsatzfeldern (z. B. Recruiting/Bewerbermanagement).
- Sicherstellung menschlicher Aufsicht über Entscheidungen, die auf Basis der von bitpull.ai erfassten Informationen getroffen werden.
- Aufbewahrung von Protokollen/Transkripten gemäß Ihren eigenen Compliance- und Dokumentationspflichten.
Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte klären Sie einsatzspezifische Pflichten mit Ihrer Rechtsabteilung oder externen Beratern.
Vorbereitung auf das EU-KI-Label
Sobald der Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-Interaktionen final vorliegt, werden wir das kommende standardisierte EU-Label ("KI"/"AI") in Widget und Ansagen übernehmen.
Kontakt
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