Erklärung zur Barrierefreiheit
Gemäß Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) und österreichischem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Stand: August 2026
1. Anwendungsbereich und Anbieter
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bitpull.ai einschließlich des darüber angebotenen Web-Widgets. Sie wird abgegeben von:
Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das seit 28. Juni 2025 in Kraft ist.
2. Zugrunde gelegter Maßstab
Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Website orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten laufend daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Umgesetzt sind unter anderem:
- Semantisches HTML mit strukturierten Überschriften und Landmarken
- Tastaturbedienbarkeit der Kernnavigation
- Textalternativen bei zentralen Bildern
- Ausreichende Farbkontraste im Light- und Dark-Theme
- Responsive Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen
4. Nicht oder nur eingeschränkt barrierefreie Inhalte
Die folgenden Bereiche sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Das Sprach-Chat-Widget setzt eine Audio-Interaktion voraus. Als Alternative steht ein Text-Chat zur Verfügung.
- Einzelne Diagramme und Animationen verfügen noch nicht über eine vollständige Textalternative.
- Ältere Ratgeber-Inhalte entsprechen noch nicht durchgehend den genannten Anforderungen und werden schrittweise überarbeitet.
5. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf bitpull.ai aufgefallen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung an support@bitpull.ai. Wir antworten in der Regel binnen weniger Werktage und bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben oder eine zugängliche Alternative anzubieten.
6. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Anfrage oder Meldung zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige österreichische Stelle wenden. Die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) obliegt dem Sozialministeriumservice; dort besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde einzubringen.
7. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Sie wird überprüft und aktualisiert, wenn sich der Stand der Barrierefreiheit der Website wesentlich ändert.